Kategorien

BVCD-DTV Klassifizierung

Nach den Richtlinien des BVCD und des Deutschen Tourismusverbandes erfolgt deutschlandweit eine einheitliche Klassifizierung. Neben der Klassifizierung für Hotels, Privatzimmer und Ferienwohnungen werden seit 1999 auch für Campingplätze bis zu 5 Sterne vergeben. Die Einstufung geschieht auf freiwilliger Basis und soll u. a. dem Campinggast die Auswahl des Platzes erleichtern. Die Klassifizierung ist jeweils 3 Jahre gültig.

Bewertungspunkte
Nach folgenden Bewertungspunkten werden die Campingplätze klassifiziert:

  1. Rezeption und Service
    z. B. Größe, Erreichbarkeit, Infomaterial, Fremdsprachen, Beratung, Einlasskontrolle, Service, Gastronomie, Verkauf

  2. Sanitär
    z. B. baulicher Zustand, Wände und Fußboden gefliest, Waschbecken, Duschen mit Warmwasser, WC-Ausstattung, Raumklima, Beleuchtung, Sauberkeit, Wäschetrockner, Waschmaschinen, Kochgelegenheit, Sanitäreinheit für Rollstuhlfahrer, Entsorgung

  3. Standplätze
    z. B. verfügbare Gesamtfläche pro Standplatz, Stromanschluss, "Schnittstelle" Frisch- und Abwasseranschlüsse für Caravans und Wohnmobile, Gliederung des Campingplatzes, Einordnung der Standplätze, Gruppen-Zeltwiese, Hauptwege, Gesamtzustand der Standplätze und Wege

Bedeutung der Sterne (* bis *****-Sterne)

  • Einfach *
    Einfach und zweckmäßig in der Ausstattung bzw. im Gesamteindruck.

  • Zweckmäßig **
    Zweckmäßig und gut in der Ausstattung bzw. im Gesamteindruck, mit mittlerem Komfort. Einrichtungen bei guter Qualität.

  • Komfortabel ***
    Gesamtausstattung bzw. Gesamteindruck mit gutem Komfort. Einrichtungen von besserer Qualität.

  • Erstklassig ****
    Erstklassig in der Gesamtausstattung bzw. im Gesamteindruck, mit gehobenem Komfort. Einrichtungen in gehobener und gepflegter Qualität.

  • Exklusiv *****
    Exklusive in der Gesamtausstattung bzw. im Gesamteindruck, mit hochwertigem/erstklassigem Komfort. Großzügige Einrichtungen in besonderer Qualität.

Die BVCD-DTV-Klassifizierung der Campingplätze in Mecklenburg-Vorpommern koordiniert der jeweilige Landesverband - in dem Fall der VCWMV. Aber auch der BVCD ist stets Ansprechpartner für Fragen zu diesem Thema.